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   BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19   

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https://dejure.org/2020,27484
BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19 (https://dejure.org/2020,27484)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2020 - 5 AZR 251/19 (https://dejure.org/2020,27484)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 (https://dejure.org/2020,27484)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Nettolohnklage in Form einer Gesamtklage; "Geringfügige Beschäftigung" als sozialversicherungsrechtlich geprägter Begriff; Abgabenpflicht bei geringfügiger Beschäftigung; Kein Nettolohn bei geringfügiger Beschäftigung

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Nettolohnklage - Geringfügige Beschäftigung

  • Betriebs-Berater

    Zur schlüssigen Darlegung einer Nettolohnvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Nettolohnklage in Form einer Gesamtklage

  • datenbank.nwb.de

    Nettolohnklage - Geringfügige Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geringfügige Beschäftigung - und die Nettolohnklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 714
  • NZA 2021, 341
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04

    Geringfügige Beschäftigung - Pauschale Lohnsteuer

    Auszug aus BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19
    Dies beruht darauf, dass auch die Pauschalsteuer letztlich auf einen Steuertatbestand zurückgeht, der sich - ebenso wie die Besteuerung nach individuellen Merkmalen - in der Person des Arbeitnehmers verwirklicht (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 - Rn. 17 f., Rn. 23 mwN; 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 106, 345) .

    cc) Daran ändert nichts, wenn die Parteien - wie im Streitfall - den Arbeitsvertrag ausdrücklich "für geringfügig entlohnte Beschäftigte" schließen (offen gelassen von BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 - Rn. 22) .

    Dass es sich bei dem zu leistenden Arbeitsentgelt um eine Bruttovergütung handelt, entsprach bei Vertragsschluss der Gesetzeslage und bedurfte auch im Hinblick auf die Annahme der Parteien, es handele sich um eine entgeltgeringfügige Beschäftigung, keiner Klarstellung oder Belehrung durch den Beklagten (vgl. BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 - Rn. 25 mwN; MüKoBGB/Spinner 8. Aufl. § 611a BGB Rn. 748) .

    Eine Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB findet gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht statt, denn die Beurteilung, ob das geschuldete Arbeitsentgelt nach den vertraglichen Vereinbarungen ggf. anfallende Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und Steuern umfasst, betrifft die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers, die nicht durch Rechtsvorschriften bestimmt wird (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 - aaO) .

  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 629/10

    Vergütungserwartung - Überstunden

    Auszug aus BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19
    Unbeschadet dessen, dass es allein den Trägern der Sozialversicherung bzw. der Einzugsstelle obliegt, das Vorliegen der Voraussetzungen von § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV festzustellen, beschränkt sich der Anwendungsbereich dieser Vorschrift auf das Sozialversicherungsrecht und erstreckt sich nicht auf das privatrechtliche Rechtsverhältnis der Arbeitsvertragsparteien (BAG 21. September 2011 - 5 AZR 629/10 - Rn. 23, BAGE 139, 181) .

    Der im Berufungsurteil herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2011 (- 5 AZR 629/10 - BAGE 139, 181) ist nichts anderes zu entnehmen.

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19
    Ist danach von einer Bruttolohnvereinbarung auszugehen, hätte die Klägerin - da die begehrte Nachzahlung einen sonstigen Bezug iSv. § 38 Abs. 1 Satz 3 EStG darstellt und im Jahr des Zuflusses zu besteuern ist - zur schlüssigen Begründung ihrer Nettolohnklage die für den Tag des Zuflusses maßgeblichen elektronischen Steuerabzugsmerkmale iSv. § 39e EStG (ELStAM) darlegen müssen (vgl. BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - zu III der Gründe, BAGE 105, 181) .
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Auszug aus BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19
    Dies beruht darauf, dass auch die Pauschalsteuer letztlich auf einen Steuertatbestand zurückgeht, der sich - ebenso wie die Besteuerung nach individuellen Merkmalen - in der Person des Arbeitnehmers verwirklicht (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 - Rn. 17 f., Rn. 23 mwN; 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 106, 345) .
  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Auszug aus BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19
    Den Darlegungen der Klägerin ist zu entnehmen, aus welchen konkreten Einzelforderungen sich die "Gesamtklage" zusammensetzt (hierzu BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 11) .
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19
    Nettolohnvereinbarungen sind die Ausnahme und müssen deshalb einen entsprechenden Willen klar erkennen lassen (st. Rspr., zB BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 58; 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 111, 131; 19. Oktober 2000 - 8 AZR 20/00 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19
    Diese kann der Senat, weil es sich bei den Vertragsbestimmungen jedenfalls um sog. Einmalbedingungen und damit um typische Erklärungen handelt, selbst vornehmen (BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 12; 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 23, BAGE 152, 82) .
  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19
    Die Klage ist dementsprechend für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen (dazu BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17

    Hochschullehrkraft für besondere Aufgaben - konstitutive vertragliche

    Auszug aus BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19
    Diese kann der Senat, weil es sich bei den Vertragsbestimmungen jedenfalls um sog. Einmalbedingungen und damit um typische Erklärungen handelt, selbst vornehmen (BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 12; 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 23, BAGE 152, 82) .
  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09

    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von

    Auszug aus BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19
    Nettolohnvereinbarungen sind die Ausnahme und müssen deshalb einen entsprechenden Willen klar erkennen lassen (st. Rspr., zB BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 58; 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 111, 131; 19. Oktober 2000 - 8 AZR 20/00 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 20/00

    Steuerschaden bei Zuschlägen für bestimmte Arbeiten

  • LAG Hamm, 25.04.2019 - 18 Sa 95/19

    Verurteilung zur Zahlung eines Bruttobetrages bei eingefordertem Nettobetrag

  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22

    Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

    Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte (BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 - Rn. 10 ff.) .
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 130/19

    Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag

    Sie ist insbesondere hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 - Rn. 9; 21. Januar 2020 - 3 AZR 225/19 - Rn. 19; 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - zu I der Gründe, BAGE 105, 181) .

    aa) Es ist anerkannt, dass eine Nettoklage erhoben werden kann, wenn die Parteien eine Nettoentgeltvereinbarung getroffen haben (vgl. BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 - Rn. 10; MüKoBGB/Spinner 8. Aufl. § 611a Rn. 749) .

    Der Arbeitnehmer ist im Hinblick auf die Nettoentgeltvereinbarung darlegungs- und gegebenenfalls beweispflichtig (BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 - Rn. 11) .

    Eine auf eine Entgeltnachzahlung gerichtete Nettoklage ist auch dann als schlüssig angesehen worden, wenn die für den Tag des Zuflusses maßgeblichen elektronischen Steuerabzugsmerkmale iSv. § 39e EStG (ELStAM) dargelegt worden waren (vgl. BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 - Rn. 22; 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - zu III der Gründe, BAGE 105, 181) .

    Die Bruttoentgeltabrede und die Nettoentgeltvereinbarung betreffen verschiedene Klagegründe und demnach unterschiedliche Streitgegenstände (BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 - Rn. 23) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2022 - 26 Sa 841/21

    Nettolohnklage

    September 2020 - 5 AZR 251/19, Rn. 9; 21. Januar 2020 - 3 AZR 225/19, Rn. 19; 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02, zu I der Gründe).(Rn.33).

    Eine auf eine Entgeltnachzahlung gerichtete Nettoklage ist auch dann als schlüssig angesehen worden, wenn die für den Tag des Zuflusses maßgeblichen elektronischen Steuerabzugsmerkmale iSv. § 39e EStG (ELS-tAM) dargelegt worden waren (vgl. BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19, Rn. 22; 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02, zu III der Gründe).(Rn.37).

    September 2020 - 5 AZR 251/19, Rn. 9; 21. Januar 2020 - 3 AZR 225/19, Rn. 19; 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02, zu I der Gründe).

    aa) Es ist anerkannt, dass eine Nettoklage erhoben werden kann, wenn die Parteien eine Nettoentgeltvereinbarung getroffen haben (vgl. BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19, Rn. 10; MüKoBGB/Spinner § 611a Rn. 749).

    Der Arbeitnehmer ist im Hinblick auf die Nettoentgeltvereinbarung darlegungs- und gegebenenfalls beweispflichtig (vgl. BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19, Rn. 11).

    Eine auf eine Entgeltnachzahlung gerichtete Nettoklage ist auch dann als schlüssig angesehen worden, wenn die für den Tag des Zuflusses maßgeblichen elektronischen Steuerabzugsmerkmale iSv. § 39e EStG (ELStAM) dargelegt worden waren (vgl. BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19, Rn. 22; 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02, zu III der Gründe).

    Dem ist er ungeachtet eines entsprechenden Hinweises der Kammer nicht nachgekommen (vgl. BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19, Rn. 22).

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 236/19

    Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag

    Sie ist insbesondere hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 - Rn. 9; 21. Januar 2020 - 3 AZR 225/19 - Rn. 19; 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - zu I der Gründe, BAGE 105, 181) .

    aa) Es ist anerkannt, dass eine Nettoklage erhoben werden kann, wenn die Parteien eine Nettoentgeltvereinbarung getroffen haben (vgl. BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 - Rn. 10; MüKoBGB/Spinner 8. Aufl. § 611a Rn. 749) .

    Der Arbeitnehmer ist im Hinblick auf die Nettoentgeltvereinbarung darlegungs- und gegebenenfalls beweispflichtig (BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 - Rn. 11) .

    Eine auf eine Entgeltnachzahlung gerichtete Nettoklage ist auch dann als schlüssig angesehen worden, wenn die für den Tag des Zuflusses maßgeblichen elektronischen Steuerabzugsmerkmale iSv. § 39e EStG (ELStAM) dargelegt worden waren (vgl. BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 - Rn. 22; 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - zu III der Gründe, BAGE 105, 181) .

    Die Bruttoentgeltabrede und die Nettoentgeltvereinbarung betreffen verschiedene Klagegründe und demnach unterschiedliche Streitgegenstände (BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 - Rn. 23) .

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Daher betrifft die Beurteilung, ob das geschuldete Arbeitsentgelt nach den vertraglichen Vereinbarungen anfallende Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und Steuern umfasst, die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers, die nicht durch Rechtsvorschriften bestimmt wird und deshalb keiner Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegt (BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 119/19

    Nachlassinsolvenz - Rechtsnachfolge

    Eine schlichte Verrechnung der beiden Beträge ist dann ausgeschlossen (vgl. zur Nettolohnklage BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 - Rn. 9, 23; Schaub ArbR-HdB/Linck 19. Aufl. § 71 Rn. 9) .
  • BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 207/21

    Ersatz eines Steuerschadens - Heranziehung zur Einkommensteuer in Deutschland -

    Nettolohnvereinbarungen sind die Ausnahme und müssen deshalb einen entsprechenden Willen klar erkennen lassen (BAG 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 - Rn. 11 mwN) .
  • LAG Köln, 22.06.2023 - 8 Sa 78/23

    Klage auf Erteilung korrigierter Vergütungsabrechnungen; Stufenklage;

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Nettolohnklage grundsätzlich zulässig; sie ist insbesondere hinreichend bestimmt i. S. v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BAG, Urteil vom 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 -, Rn. 9, juris).

    Die schlüssige Begründung einer Nettolohnklage erfordert aber entweder die Darlegung einer Nettolohnvereinbarung oder - wenn die Nachzahlung einen sonstigen Bezug i. S. v. § 38 Abs. 1 Satz 3 EStG darstellt und im Jahr des Zuflusses zu besteuern ist - die Darlegung der für den Tag des Zuflusses maßgeblichen elektronischen Steuerabzugsmerkmale i. S. v. § 39 e EStG (ELStAM) (vgl. BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - zu III der Gründe, BAGE 105, 181; BAG, Urteil vom 23. September 2020 - 5 AZR 251/19 -, Rn. 22, juris).

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2021 - 12 Sa 284/20

    Eingruppierung bei fehlender tariflicher Eingruppierungsbestimmung

    Zu berücksichtigen ist weiter das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (BAG 18.10.2018 a.a.O. Rn. 23; BAG 23.09.2020 - 5 AZR 251/19, juris Rn. 20).
  • LAG Düsseldorf, 17.01.2023 - 14 Sa 630/22

    Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen

    Näher begründet hatte sie dies und die daraus resultierende Antragsformulierung nicht; insbesondere hatte sie nicht die BV, eine geschlossene Nettolohnvereinbarung oder einen anderen Grund angeführt, weshalb es sich um Nettobeträge handeln müsse oder sogar verlangt, dass die Beklagte die Beträge zusätzlich "zu bruttoisieren" habe (dies unterscheidet den vorliegenden Fall von BAG 23.09.2020 - 5 AZR 251/19 -, juris, und 20.02.2018 - 1 AZR 787/16 -, juris).
  • LAG Düsseldorf, 17.01.2023 - 14 Sa 632/22

    Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen

  • LAG Düsseldorf, 17.01.2023 - 14 Sa 631/22

    Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen

  • LAG Hamm, 09.03.2022 - 3 Sa 1174/21

    Kein Schlichtungsverfahren nach § 111 Abs. 2 Satz 5 ArbGG nach Beendigung des

  • LAG Köln, 06.07.2023 - 8 Sa 108/23

    Fehlende Aktivlegitimation bei Bezug von Leistungen durch das Jobcenter;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2022 - 6 Sa 411/21

    Unzulässige Stufenklage - Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs

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